Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidung ist ein einschneidendes Erlebnis im Leben eines Menschen. In vielen Fällen kommt es zu heftigen Streits und verschiedenen Unstimmigkeiten. Diese kosten Kraft und sind eine zusätzliche Belastung in einer ohnehin schweren Zeit. Trotz der anstehenden Trennung können Sie versuchen, sich mit Ihrem Partner in verschiedenen Punkten gütlich zu einigen, indem Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen.

Im Rahmen dieser Vereinbarung treffen Sie gemeinsame Entscheidungen, die Sie schriftlich festhalten. Sie reduzieren Kosten im Scheidungsprozess und schaffen eine gute Basis für den Neustart. Im Idealfall minimieren Sie mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung zukünftige Auseinandersetzungen und Ärgernisse.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit und Kosten.
  • Wichtige Punkte werden schriftlich festgehalten und führen künftig (hoffentlich) nicht mehr zu Auseinandersetzungen.
  • Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird zum Abschluss notariell beurkundet.
  • Die vorgeschriebene Form muss eingehalten werden.
  • Formlose Vereinbarungen können als nichtig erklärt werden und die Scheidung hinauszögern.

Inhalt dieser Seite:

1. Scheidungsfolgenvereinbarung – wichtige Fragen einvernehmlich klären
2. Scheidungsfolgen – diese Punkte bedürfen einer Vereinbarung
3. Trennungsvereinbarung – ohne Scheidung in ein neues Leben starten
4. Wahrung der Form als Voraussetzung für die Gültigkeit der Vereinbarung
5. Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung auch bei einvernehmlicher Trennung notwendig?
6. Beratung durch einen Anwalt oder einen Notar
7. Kosten für die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung

1. Scheidungsfolgenvereinbarung – wichtige Fragen einvernehmlich klären

Die Scheidungsfolgenvereinbarung enthält die Klärung wichtiger Fragen, die im Rahmen einer Trennung oder Scheidung zu diskutieren sind. Das Ziel dieser Vereinbarung liegt in der Ersparnis der Kosten und in der Reduzierung von Streitigkeiten. Die Vermeidung eines Rosenkrieges spart nicht nur bares Geld. Streit nützt wenig, denn die Fragen zur Aufteilung des Haushaltes oder der Betreuung der Kinder müssen zwingend geklärt werden. Und nicht zuletzt ist eine einvernehmliche Klärung aller Fragen die beste Voraussetzung für einen respektvollen und höflichen Umgang miteinander für die Zeit nach der Trennung.

2. Scheidungsfolgen – diese Punkte bedürfen einer Vereinbarung

Viele Paare wünschen sich eine schnelle Scheidung. Dies gelingt, wenn in einer Scheidungsfolgenvereinbarung alle strittigen Punkte einvernehmlich geklärt werden.

Um diese Fragen kann es beispielsweise gehen:

  • Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung?
  • Was passiert mit dem Eigentum, das gemeinsam angeschafft wurde?
  • Wie wird das angesparte Bargeld aufgeteilt?
  • Wer bekommt das Auto?
  • Wie soll der Hausrat aufgeteilt werden?
  • Wer bekommt Wertgegenstände wie Schmuck oder elektronische Geräte?
  • Was passiert mit Krediten, die gemeinsam aufgenommen wurden?
  • Wie wird mit den Lebensversicherungen verfahren?

Wenn das Paar Kinder hat, müssen diesbezüglich Regelungen zur künftigen Betreuung getroffen werden. Wichtig ist, dass beide Partner in allen Fragen Einigkeit zeigen. Dann kann die Scheidungsfolgenvereinbarung auch die Zeit bis zur Scheidung deutlich verkürzen.

3. Trennungsvereinbarung – ohne Scheidung in ein neues Leben starten

Vielleicht möchten Sie sich von Ihrem Partner trennen, ohne eine Scheidung in die Wege zu leiten. Die Gründe für diese Entscheidung sind sehr vielfältig. Oftmals wird eine Trennung ohne Scheidung von Paaren in Erwägung gezogen, die ein erneutes Zueinanderfinden nicht ganz ausschließen. Aber auch Ehepaare, die sehr lange miteinander verheiratet sind, einigen sich mitunter auf eine Trennung ohne Scheidung.

Hier liegt der Hintergrund oft darin, dass es in der Ehe noch eine klassische Rollenverteilung gab. Der Ehemann hat das Geld verdient, während die Ehefrau sich um den Haushalt und die Kinder gekümmert hat. Der Ehemann möchte die Frau im Falle seines Ablebens versorgt wissen. Deshalb ist eine Scheidung kein Thema. Soll die Trennung dennoch vollzogen werden, kann eine Trennungsvereinbarung für wesentliche Punkte getroffen werden. Diese gleicht einer Scheidungsfolgenvereinbarung und besitzt auch ohne eine geplante Scheidung ihre Gültigkeit.

4. Wahrung der Form als Voraussetzung für die Gültigkeit der Vereinbarung

Es gibt verschiedene Punkte, über die sich das Ehepaar vor einer Scheidung einigen muss. Bei einigen dieser Punkte besagt die Vorschrift, dass die Form gewahrt werden muss. Bei anderen ist die Wahrung der Form nicht notwendig.

Wichtig zu wissen:
Wenn ein Punkt in der Vereinbarung eine Wahrung der Form benötigt, müssen alle andere Punkte in identischer Weise abgefasst werden. Andernfalls verliert die Scheidungsfolgenvereinbarung ihre Gültigkeit. Hier ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert.

Bei diesen Punkten ist eine Wahrung der Form zwingend erforderlich (beispielhaft):

  • Übertragung von Immobilien.
  • Regelungen zum Zugewinnausgleich.
  • Regelungen über nachehelichen Unterhalt, der über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht.
  • Regelungen in Bezug auf Erbschaften und das Pflichtteil.
  • Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich.

Nicht formbedürftig sind beispielsweise Regelungen, die für die Betreuung der gemeinsamen Kinder oder für die Aufteilung von Wertgegenständen getroffen werden.

5. Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung auch bei einvernehmlicher Trennung notwendig?

Wenn Sie sich mit Ihrem Partner auf eine einvernehmliche Scheidung einigen können, ist es möglich, auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu verzichten. Empfehlenswert ist ein Verzicht jedoch nicht. Es kann auch zu einem späteren Zeitpunkt zu Unstimmigkeiten kommen. Liegt eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor, die von einem Notar beurkundet wurde, hat diese Rechtskraft. Sie dient auch nach Jahren noch als Nachweis, dass eine Vereinbarung zu bestimmten Punkten getroffen wurde.

6. Beratung durch einen Anwalt oder einen Notar

Es ist empfehlenswert, sich vor der Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Es gibt eine Vielzahl an Fehlern, die im Zusammenhang mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung begangen werden können. Die Vermeidung von Fehlern ist durch eine anwaltliche Beratung möglich. Wenn Sie sich einig sind, können Sie einen gemeinsamen Anwalt für die Beratung hinzuziehen, um Kosten zu sparen.

7. Kosten für die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Kosten für die Beratung und die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind gesetzlich festgelegt. Sie orientieren sich an dem Streitwert. Erfolgt eine Beratung durch einen Anwalt, wird die Rechtsanwaltsgebührenordnung als Grundlage genommen. Die Gebühren für die Beurkundung durch den Notar bemessen sich am Gerichts- und Notarkostengesetz. Da es sich um individuelle Kosten handelt, ist eine allgemein gütige Aussage nicht möglich.

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