Trennung mit Kind meistern – darauf sollten Eltern achten

Die Trennung ist ein hochemotionales Thema. Verletzungen, Wut und Traurigkeit verhindern häufig, dass die ehemaligen Partner sich im Rahmen einer Scheidung friedlich trennen. Trennungskinder leiden unter der Trennung, weil sie beide Elternteile lieben.

Wenn die Eltern getrennte Wege gehen möchten, bringt das viele Themen mit sich, die möglichst frühzeitig geklärt werden sollten – auch wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Bezüglich der gemeinsamen Kinder geht es z.B. um Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Damit die Trennung Ihre Kinder so wenig wie möglich belastet, sollten Sie alle relevanten Aspekte berücksichtigen und Unterstützung in Anspruch nehmen. Wir hoffen, dass wir Ihnen den Einstieg in das komplexe Thema mit unserem kleinen Ratgeber erleichtern können.

Rechtliche Aspekte einer Trennung

Bestenfalls einigen Sie sich als Eltern eigenständig darüber, wer von Ihnen sich nach der Trennung in welcher Form um die Kinder kümmert. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, entscheidet das Familiengericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls. Einen gesetzlichen Rahmen, an dem Sie sich orientieren können, finden Sie im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Sorgerecht

Bei verheirateten Paaren besitzen beide Partner das Sorgerecht. Das bleibt auch nach der Trennung so, solange kein Elternteil sein Sorgerecht aufgibt oder es ihm per Gerichtsbeschluss entzogen wird. Sie treffen grundsätzlich gemeinsam alle Entscheidungen, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Wahl der Schulform.

Alltägliche Entscheidungen haben keine schwerwiegenden Auswirkungen auf das Kind und sind leicht abänderbar. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Dauer des Medienkonsums. Jeder Elternteil kann diese Entscheidungen ohne Absprache mit dem Ex-Partner treffen, wenn sich das Kind sich gewöhnlich oder aufgrund der Umgangsregelung bei ihm aufhält.

Bei unverheirateten Paaren liegt das Sorgerecht derzeit ab Geburt (noch) allein bei der Mutter, kann auf Antrag aber auch jederzeit vom Vater ebenfalls vollumfänglich ausgeübt werden.

Kindesunterhalt

Ihr Kind ist in jedem Fall unterhaltsberechtigt. Das Elternteil, bei dem das Kind seinen Wohnsitz hat, leistet den Unterhalt in Form der Pflege und Betreuung.

Das andere Elternteil leistet den finanziellen Unterhalt. Eine Orientierung bezüglich der Höhe des Barunterhalts finden Sie in der Düsseldorfer Tabelle. Im Zweifel hilft das Jugendamt bei der Berechnung. Sollten Sie sich als Eltern nicht über die Höhe des Unterhalts einigen können oder zahlt der Unterhaltspflichtige gar nicht, kann der Unterhaltsberechtigte den Unterhalt einklagen.

In bestimmten Fällen kann er einen Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt beantragen. Da sich heute häufiger beide Elternteile nach der Trennung um die Kinder kümmern möchten, wird die gesetzliche Regelung zum Unterhalt regelmäßig leidenschaftlich diskutiert. Hier kann es in den kommenden Jahren zu gesetzlichen Veränderungen kommen.

Umgangsrecht

Das Thema Umgangsrecht kann viel Streit entfachen. Das liegt sicherlich auch daran, dass es keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Wann das Kind Zeit mit welchem Elternteil verbringt, sollen Eltern untereinander regeln.

Schaffen Sie das nicht allein oder wird die Ausübung des Umgangsrechts verweigert, entscheidet das Familiengericht, welche Umgangsform dem Kindeswohl am ehesten entspricht.

Unterstützung für Sie und Ihr Kind nach der Trennung

Die Neuorientierung ist für alle Trennungskinder schwer. Auch körperliche und psychische Folgen können auftreten. Studien kommen dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Wie sehr Kinder mit der Scheidung kämpfen, hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:

  • Alter des Kindes bei Trennung
  • Familiäre Situation vor der Trennung
  • Umgang der Eltern miteinander und mit dem Kind nach der Trennung
  • Psychische Widerstandskraft des Kindes

Je zerstrittener die Eltern sind, desto stärker sind die Auswirkungen auf Gesundheit und Entwicklung der Kinder. Bei langjährigem intensivem Streit mit gerichtlichen Auseinandersetzungen spricht man von Hochstrittigkeit. Die betroffenen Kinder sind nicht nur den Konflikten der Eltern ausgesetzt. Sie erleben zusätzliche Belastung bei wiederkehrenden Befragungen durch Jugendämter, Verfahrensbeistände, Gutachter und Richter.

Viele Kinder reagieren nach einiger schwierigen Trennungsphase mit Verhaltensauffälligkeiten und schulischem Leistungsabfall. Deshalb sollten Sie vor dem Gang zum Gericht Beratungsstellen aufsuchen, in denen Eltern Konflikte außerhalb des Gerichts klären können. Ein Mediator hilft Ihnen, Wünsche und Ängste zu vermitteln.

Hilfreich sind Kurse wie „Kinder im Blick“. Dort lernen Sie, die Bedürfnisse der Kinder zu erkennen und mit Hilfe von Rollenspielen Konflikte zu lösen. Für Kinder gibt es Scheidungskinder-Gruppen. Dort treffen sie andere Kinder in ähnlichen Situationen.

Kostenfreie Beratungs- und Mediationsangebote öffentlicher und kirchlicher Träger finden Sie beispielsweise bei:

Weitere Informationen zum Thema:

Fazit

Eine Trennung ist für alle Beteiligten schwer. Dennoch:

Das Wohlergehen des Kindes hat die höchste Priorität!

Verzichten Sie auf Schuldzuweisungen und gehen Sie einfühlsam auf Sorgen und Fragen des Kindes ein. Vermitteln Sie dem Kind, dass es von beiden Elternteilen geliebt wird und selbst beide lieben darf.

Suchen Sie sich beratende Unterstützung – je früher, desto besser!

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