Ist die Ehe erst in die Brüche gegangen, kann es manch ehemaligen Ehepartnern nicht schnell genug gehen. Eine Blitzscheidung wäre optimal, um die Trennung offiziell unter Dach und Fach zu bringen. Doch eine Scheidung funktioniert in den seltensten Fällen von heute auf morgen, sondern kann sich sogar über Jahre hinziehen.
Schonfrist für die Ehe
Es ist alles gesagt, die Fronten sind verhärtet und die Ehe am Ende. In einer solchen Situation kommen viele Ehepartner zu dem Schluss, dass ein Ende mit Schrecken besser als Schrecken ohne Ende sei.
Sie möchten die Scheidung – und das möglichst schnell, besser gestern als morgen. Doch der Gesetzgeber hat bei dieser Angelegenheit noch ein Wörtchen mitzusprechen. Für eine Blitzscheidung müssen einige spezielle Voraussetzungen gegeben sein.
Grundsätzlich kann eine Ehe nur dann geschieden werden, wenn sie als gescheitert gilt. Dazu wurde im Jahr 1976 das sog. Zerrüttungsprinzip im Familienrecht beschrieben, das heute als rechtliche Grundlage einer jeden Scheidung dient.
Nach diesem Prinzip ist die Scheidung nach spätestens drei Trennungsjahren anzunehmen. Das Minimum liegt hingegen bei einem Trennungsjahr. Dieses Jahr soll praktisch Kurzschlussentscheidungen verhindern und den Partnern Gelegenheit geben, sich der Tragweite ihrer Entscheidung bewusst zu werden.
Das kann, muss aber nicht im Sinne der Eheleute sein, die das Schicksal ihrer Ehe für besiegelt halten. Denen kann es zuweilen nicht schnell genug gehen, weswegen sich zwangsläufig die Frage stellt, ob denn das Trennungsjahr unbedingt eingehalten werden muss. Die Antwort: In der Regel ja, aber es gibt Ausnahmen.
Unter welchen Umständen ist eine Blitzscheidung möglich?
Die Ausnahmen bedürfen wichtiger Gründe, die wiederum im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1565 BGB) geregelt sind. Ist beispielsweise die Weiterführung der Ehe einem der Partner nicht mehr zuzumuten, kann von einer unzumutbaren Härte ausgegangen werden, deren Grund wiederum im anderen Partner bzw. dessen Verhalten oder Situation zu suchen ist.
Wird diese unzumutbare Härte als solche auch anerkannt, kann die Scheidung noch vor Ablauf des Trennungsjahres vollzogen werden. Dazu muss die Härte jedoch objektiv nachzuvollziehen sein. Einzelne Kränkungen und rein subjektive Einschätzungen reichen hierfür nicht aus.
Zu den anerkannten Gründen, die insofern eine Blitzscheidung begründen können, gehört beispielsweise erheblicher Ehebruch. Mit einem Seitensprung allein ist es also noch nicht getan, denn ein erheblicher Ehebruch ist von längerer Dauer, mindestens drei Monate. Auch die Umstände können dazu beitragen: Wurde der Ehebruch in der Ehewohnung vollzogen oder ist dabei ein uneheliches Kind entstanden, kann dies für eine Blitzscheidung ausreichend sein. Ist die Ehefrau bereits mit einem neuen Partner zusammen und infolge dieser Partnerschaft schwanger geworden, lässt sich auch auf diesem Wege eine Blitzscheidung begründen.
Darüber hinaus können schwere Abhängigkeiten vonseiten eines Ehepartners als Härtefall gelten. Alkohol- oder Drogensucht ohne Aussicht auf Besserung sind als Grund anerkannt. Hinzu kommen wiederholte Gewalt in der Ehe, schwere Bedrohungen und Erniedrigungen.
Online zur „Blitzscheidung“
Um die Scheidung möglichst schnell zu vollziehen, sollten Sie sich mit Ihrem ehemaligen Partner unbedingt auf eine einvernehmliche Scheidung verständigen. Somit dauert das Trennungsjahr maximal ein Jahr.
Einigen Sie sich frühzeitig über die Fragen, die geklärt werden müssen. Wer bleibt in der Wohnung? Bei wem leben die Kinder? Wie sieht es mit gemeinsamen Besitztümern aus? Wenn diese Dinge vernünftig geregelt sind, klappt eine Scheidung reibungslos und schnell.
Da in Deutschland bei einem Scheidungsverfahren Anwaltspflicht herrscht, sollten Sie auch hier einen Weg einschlagen, der Zeitersparnis verspricht. Bei einer Online-Scheidung fallen persönliche Treffen mit dem Anwalt im Vorfeld des Gerichtstermins weg. Ein voller Terminkalender des Anwalts kann hier also nicht zu Verzögerungen führen. Alles wird via Mail, Telefon oder Post geregelt. Und der Scheidungsantrag wird so schnell wie möglich eingereicht.