Das sollten Sie unbedingt wissen
Wenn eine Ehe scheitert, ist das Trennungsjahr eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden kann. Durch das Trennungsjahr unterscheidet das Gesetz die Ehe von einer einfachen Beziehung.
Sinn und Zweck des Trennungsjahres
Das Gesetz möchte dem Ehepaar während des Trennungsjahres die Möglichkeit zu einer Versöhnung geben. Während dieses Jahres sollen sich beide Ehepartner darüber bewusst werden, ob sie ihre Ehe wirklich endgültig beenden und getrennte Wege gehen möchten. Die Ehepartner sollen sich über ihre Gefühle und Absichten im Klaren werden. Da die Ehe eigentlich auf Dauer angelegt ist, dient das Trennungsjahr als Bedenkzeit vor der Scheidung.
Wann beginnt das Trennungsjahr?
Der Beginn des Trennungsjahres muss beim Scheidungsantrag nachgewiesen werden. Es ist jedoch nicht notwendig, den Beginn des Trennungsjahres bei Gericht oder sonst wo anzumelden oder zu beantragen. Das Trennungsjahr beginnt in dem Moment, in dem einer der Ehepartner dem anderen gegenüber den deutlichen Wunsch äußert, getrennt leben zu wollen. Anschließend muss diese Trennung auch vollzogen und gelebt werden.
Wichtig ist, dass das gemeinsame Leben in allen Lebensbereichen eingestellt wird. Da es später im Scheidungsantrag angegeben werden muss, sollte das Datum der Trennung notiert werden. Unproblematisch ist es, wenn sich die beiden Ehepartner über die Trennung einig sind.
Falls dies nicht der Fall ist, besteht die Gefahr, dass der Ehepartner, der nicht einverstanden ist, die Trennung abstreitet oder den Trennungszeitpunkt auf später verschiebt. Daher ist es ratsam, dass der Ehepartner, der die Trennung möchte, es dem anderen Ehepartner schriftlich mitteilt und sich bestätigen lässt, dass diese Mitteilung zugeteilt wurde. So kann der Trennungszeitpunkt später nachgewiesen werden, denn die Beweislast für das Trennungsjahr liegt immer beim Scheidungswilligen.
Was muss während des Trennungsjahres beachtet werden?
Während des Trennungsjahres darf keine häusliche oder wirtschaftliche Gemeinschaft zwischen den beiden Ehepartnern bestehen. Man nennt dies die „Trennung von Tisch und Bett“. Beide Ehepartner müssen getrennt leben, wobei der Auszug eines Ehepartners nicht zwingend notwendig ist. Das Trennungsjahr kann auch innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses vollzogen werden. Einfacher und eindeutiger ist es hingegen, wenn eine der beiden Parteien auszieht.
Während des Trennungsjahres darf keine gemeinsame Haushaltskasse mehr bestehen und es muss getrennt gewirtschaftet werden. Das bedeutet, dass keine gegenseitigen Versorgungsleistungen, wie zum Beispiel Waschen oder Kochen, erbracht werden dürfen. Besonders wichtig ist, dass die Ehepartner in getrennten Räumen schlafen müssen. Wohingegen die Nutzung derselben Küche und desselben Bads erlaubt ist.
Sorgerecht, Unterhalt, Versicherungen, Konten etc.
Wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, leistet derjenige, bei dem die Kinder wohnen, den so genannten Naturalunterhalt. Dies bedeutet, dass er für die Kinder kocht, wäscht, etc. Daher ist der andere Ehepartner unterhaltspflichtig. Während des Trennungsjahres bleibt das gemeinsame Sorgerecht automatisch bestehen, es sei denn, die Situation wird durch einen Antrag bei Gericht geändert. Der Ehepartner, bei dem die Kinder nicht wohnen, hat während des Jahres das Recht seine Kinder regelmäßig zu sehen.
Der weniger verdienende Ehepartner hat während des Trennungsjahres einen Anspruch auf Trennungsunterhalt und muss seinen Anspruch darauf geltend machen. Das Trennungsjahr kann dazu genutzt werden, um das spätere Scheidungsverfahren zu beschleunigen. Denn bereits während dieses Jahres können Folgesachen wie Unterhalt, Umgangsrecht etc. geklärt werden. So kann in dieser Zeit bereits die Aufteilung des Hausrates geregelt werden.
Während des Trennungsjahres sollte außerdem besprochen werden, wie gemeinsame Verpflichtungen (z.B. Zahlungen von Darlehen oder der Besitz von Immobilien) geregelt werden. Auch die Versicherungen gilt es zu überprüfen. Falls ein Ehepartner bei dem anderen mitversichert ist, endet der Versicherungsschutz dieses Ehepartners ab dem Zeitpunkt, an dem der Scheidungsbeschluss rechtskräftig ist. Danach hat der Ehepartner drei Monate Zeit, die Krankenversicherung zu wechseln.
Während des Jahres sollten außerdem beide Ehepartner einen Kontenklärungsantrag bei den Rententrägern stellen. Allgemein geht es innerhalb des Trennungsjahres darum, sich unabhängig voneinander zu machen.
Versöhnung während des Trennungsjahres
Da der Sinn und Zweck des Trennungsjahres darin besteht, dass die Ehepartner die Chance auf eine Versöhnung haben, räumt das Gesetz einen Versöhnungsversuch von bis zu drei Monaten während des Trennungsjahres ein. Das Trennungsjahr wird dadurch nicht unterbrochen. Das bedeutet, dass die Ehepartner nach Beginn des Trennungsjahres drei Monate lang wieder Bett und Tisch teilen dürfen und, wenn sie merken, dass die Ehe dennoch gescheitert ist, das Trennungsjahr nicht von vorn beginnt.
Wenn der Versöhnungsversuch über drei Monate hinausgeht und sich das Ehepaar später dennoch trennen möchte, beginnt das Trennungsjahr hingegen wieder von vorn.
Scheidung ohne Trennungsjahr?
Es gibt Fälle, in denen kein Trennungsjahr nötig ist, um geschieden zu werden. Vom Gericht werden für eine solche Härtefallscheidung jedoch sehr hohe Anforderungen gestellt. Die Härtefallscheidung stellt eine absolute Ausnahmeregelung dar. Es muss eine unzumutbare Härte durch den Antragsteller dargelegt und auch bewiesen werden. Selbst, wenn zwar objektiv eine Härte vorliegt, diese jedoch nicht bewiesen werden kann, wird der Scheidungsantrag zurückgewiesen.
Für eine Härtefallscheidung wird ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Ehepartners vorausgesetzt. Dazu zählen zum Beispiel ernsthafte Morddrohungen, alkoholbedingte Gewalttätigkeit, das Verschweigen einer noch zu verbüßenden Freiheitsstrafe, Veröffentlichung von Intimitäten aus der Ehe und Prostitution. Die Feststellung einer solchen unzumutbaren Härte durch das Gericht dauert jedoch oftmals sehr lange, weshalb in der Regel die Scheidung nicht viel früher in Kraft tritt als bei einem regulären Trennungsjahr.
Was passiert nach dem Trennungsjahr?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann bereits ungefähr vier Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung eingereicht werden. Falls die Scheidung nicht einvernehmlich ist, wird die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres auch dann vollzogen, wenn einer der beiden Ehepartner widerspricht.