1. Welche Voraussetzungen gelten für eine Scheidung?

Man muss rechtskräftig verheiratet sein. Für den Fall einer einvernehmlichen Scheidung muss man ein Jahr getrennt leben, ansonsten drei Jahre.

2. Kann das Trennungsjahr verkürzt werden?

Das ist nur bei Härtefällen möglich, z.B. wenn ein Ehepartner den anderen mit Mord droht, ihn körperlich misshandelt oder schwerwiegende Drogenprobleme hat. Geregelt ist die Härtefallscheidung in § 1565 Abs. 2 BGB.

3. Kann man sich ohne Anwalt scheiden lassen?

Nein, das ist nicht möglich. Der Scheidungsantrag muss zwingend von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Auch beim Gerichtstermin herrscht der sogenannte Anwaltszwang.

4. Ist eine Scheidung kostenlos möglich?

Der deutsche Staat bietet in dieser Hinsicht einige Hilfestellungen. Wenn das Einkommen sehr gering oder die Schulden sehr hoch sind, wird auf Antrag beispielsweise eine Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Ob „nur“ die Gerichtskosten oder auch die Anwaltsgebühren bezahlt werden, hängt dabei vom Einzelfall ab.

5. Was ist der Verfahrenswert?

Der Verfahrenswert wird auch als Streitwert oder Gegenstandswert bezeichnet. Anhand des Verfahrenswertes werden die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten berechnet. Wichtig: Beim Verfahrenswert handelt es sich also um eine Rechengröße, NICHT um die gesamten Scheidungskosten! Hier finden Sie weitere Informationen zu den Kosten einer Scheidung.

6. Was bedeutet Bestpreisgarantie?

Sie müssen nur die gesetzlich festgelegten Gebühren bezahlen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt man nur einen Anwalt, so dass man wiederum Kosten spart. Einige Gerichte gewähren übrigens einen zusätzlichen Rabatt bei den Gerichtskosten.

7. Was versteht man genau unter einer Online-Scheidung?

Das bedeutet, dass Sie alle Formalitäten online erledigen. Auch die Kommunikation findet online, d.h. per E-Mail, oder per Telefon statt. Ein persönlicher Vorbereitungstermin beim Rechtsanwalt ist nicht notwendig. Das erste Zusammentreffen zwischen dem / den Mandanten und dem Scheidungsanwalt kann bei einer sogenannten Online-Scheidung dementsprechend erst beim Scheidungstermin vor Gericht stattfinden.

8. Wer muss aus der gemeinsamen Mietwohnung ausziehen?

Es muss keiner der Ehepartner ausziehen. In den meisten Fällen leben „Scheidungswillige“ aber räumlich getrennt und verzichten auf ein gemeinsames Wohnen.

9. Welche Unterhaltsansprüche entstehen bei einer Scheidung?

Für unterhaltspflichtige Personen muss ein Trennungsunterhalt sowie ein nachehelicher Unterhalt gezahlt werden.

10. Was versteht man unter dem Versorgungsausgleich?

Beim Versorgungsausgleich werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche aufgeteilt.

11. Finanzen & Vermögen – Was muss man beachten?

Es hat eine Vermögensauseinandersetzung stattzufinden. Im Falle des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ist der in der Ehezeit erfolgte Zugewinn im Rahmen des Zugewinnausgleichs auszugleichen. Dabei schaut man, wie die Vermögen der Eheleute bei Beginn der Ehe standen und wie am Ende der Ehe (Zustellung des Scheidungsantrags) und gleicht dann den Zugewinn aus.

12. Was passiert mit gemeinsamen Schulden?

Grundsätzlich bleiben die Vermögensmassen trotz Ehe getrennt, die Schulden daher auch. Jeder ist für seine Schulden verantwortlich und ggf. für die gemeinsam aufgenommenen. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Schulden haben, besuchen Sie Schuldnerberatung Schulz.

13. Kann man eine Ehe annullieren?

Das ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, z.B. wenn die Heirat erzwungen wurde oder betrügerische Absichten im Spiel waren.

14. Kann der Partner die Scheidung ablehnen?

Ja, aber nur drei Jahre lang. Danach wird auch ohne das Einverständnis des Partners die Scheidung rechtskräftig vollzogen.

15. Ab wann darf man wieder heiraten?

Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, also i.d.R. einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses.

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