Von der eingetragenen Lebenspartnerschaft zur gleichgeschlechtlichen Ehe

Bis 1990 war Homosexualität noch Teil der WHO-Liste für psychische Erkrankungen. Heute haben gleichgeschlechtliche Paare wie Mann und Frau das gesetzlich verankerte Recht, den Bund der Ehe zu schließen. Doch ist wirklich alles gleich oder gibt es Unterschiede zwischen der hetero- und der homosexuellen Ehe? Diese und andere Fragen zum Thema werden im Folgenden beantwortet.

Seit 1.10.2017 ist die gleichgeschlechtliche Ehe für Lesben und Schwule möglich
Seit dem 1. Oktober 2017 dürfen homosexuelle Paare in Deutschland heiraten. Durch die „Öffnung der Ehe“ beziehungsweise „Ehe für alle“, wie die neue Regelung oft genannt wird, genießen gleichgeschlechtliche Partnerschaften die volle rechtliche Anerkennung seitens des Staates. Damit einhergehend haben lesbische und schwule Paare dieselben Rechte wie heterosexuelle Partner.

Eingetragene Lebenspartnerschaft als Vorgänger

Bis Oktober des vergangenen Jahres hatten Lesben und Schwule in Deutschland die Option einer eingetragenen Partnerschaft. Diese brachte ihnen bereits ähnliche Rechte ein, wie sie bei heterosexuellen Eheleuten üblich sind – etwa in Bezug auf Versorgungsregelungen bei Trennung/Tod, hinsichtlich des Besuchsrechts im Krankenhaus und des Aufenthaltsrechts für Nicht-Deutsche in binationalen Partnerschaften. Die einzelnen Rechte kamen nach und nach dazu.

Was die eingetragene Lebenspartnerschaft bis zur Einführung der Ehe für homosexuelle Paare von der klassischen Ehe unterschied, waren vor allem Begrifflichkeiten. Hier einige Beispiele:

  • Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft vs. eheliche Lebensgemeinschaft
  • Eintragung ins Lebenspartnerschaftsregister vs. Eintragung ins Eheregister
  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft vs. Scheidung der Ehe

Noch gewichtiger wirkte sich der Nachteil bei Adoptionen aus: Eingetragene Lebenspartner hatten im Gegensatz zu Eheleuten nicht das Recht, ein Kind gemeinsam zu adoptieren. Mit der „Öffnung der Ehe“ ist das „Verbot“ hinfällig.

Deutschland führte die eingetragene Lebenspartnerschaft im Sommer 2001 ein. Im selben Jahr gab es in den Niederlanden bereits die gleichgeschlechtliche Ehe. Sie waren damit das erste Land der Welt, das Homosexuellen das kostbare Recht schenkte. Dänemark fungierte als Vorreiter, was die eingetragenen Partnerschaften betrifft (1989). Auch dieser deutsche Nachbar hat in der Zwischenzeit die „Ehe für alle“ etabliert.

Homosexualität und gleichgeschlechtliche Ehe weltweit

Deutschland ist eines von 25 Ländern, die es gleichgeschlechtlichen Paaren erlauben, sich zu trauen. Neben der Bundesrepublik gehören vor allem weitere westeuropäische sowie nord- und südamerikanische Staaten dazu. Ab dem 1. Januar 2019 tritt die „Ehe für alle“ auch in Österreich in Kraft.

Andererseits gibt es immer noch mehr als 70 Länder (insbesondere in Afrika und Asien), in denen Homosexualität unter Strafe steht. In einer Handvoll Länder droht homosexuellen Menschen die Todesstrafe.

Für die Zukunft ist zu erwarten, dass die Zahl derjenigen Länder zunimmt, die Lesben und Schwulen das Recht auf Eheschließung ermöglichen.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen homo- und heterosexuellen Ehen

Seit der Gleichstellung der Ehe für homo- und heterosexuelle Partner haben lesbische und schwule Paare alle Rechte und Pflichten einer Ehe zwischen Mann und Frau. Dazu wurde ein Eintrag im Bürgerlichen Gesetzbuch geändert. Ursprünglich hieß es darin „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.“, inzwischen lautet der Satz „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“

Damit haben alle, die sich jahre- und jahrzehntelang für eine Gleichstellung von Homo- und Heterosexuellen einsetzten, ihr Ziel erreicht. Viele Lesben und Schwule empfanden die eingetragene Lebenspartnerschaft als „Ehe zweiter Klasse“. Apropos: Bereits verpartnerte Paare können sich beim Standesamt (erneut) ehelichen lassen – mit der Erklärung, künftig in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben zu wollen.

Eine automatische Umwandlung des Status‘ von der eingetragenen Partnerschaft zur Ehe erfolgt nicht. Es ist jedoch nicht verpflichtend, die eingetragene Lebenspartnerschaft aufzugeben. Wer möchte, kann seine Lebenspartnerschaft weiterführen. Neue Partnerschaften lassen sich allerdings nicht mehr schließen. Es gibt nur noch die gleichgeschlechtliche Ehe, wie der Verwaltungsbegriff zu Differenzierungszwecken lautet.

Abgesehen von den leicht variierenden Termini ist es (weiterhin) die Familiengründung, bei der homo- und heterosexuelle Paare nicht die exakt gleichen Rechte haben. Zwar dürfen geehelichte lesbische und schwule Paare fremde Kinder nun wie heterosexuelle Eheleute gemeinsam adoptieren. In Bezug auf eigene Wunschkinder bei schwulen Paaren sieht die Angelegenheit aber noch anders aus – zumal Leihmütter in Deutschland nicht erlaubt sind.

Bei lesbischen Eheleuten hat sich seit der Einführung der „Ehe für alle“ dahingehend schon einiges getan. Inzwischen bekommen bei zwei verheirateten Frauen automatisch beide das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind (Eizellen beider Frauen mit dem Spendersamen). Dies war trotz der eingetragenen Partnerschaft bis vor einigen Monaten noch nicht der Fall. Als das alte Gesetz galt, erhielt nur die Frau, die den Nachwuchs austrug, das Sorgerecht.

Im Umkehrschluss hatte die andere Frau keine Rechte am eigenen Kind – und musste sich einer Krücke bedienen: Sie konnte den (eigenen) Nachwuchs als Stiefkind adoptieren. Es ist folgerichtig, dass nach der „Öffnung der Ehe“ bei gemeinsamen Kindern kein mühsamer und langwieriger Adoptionsprozess mehr erforderlich ist. Für schwule Eheleute geht der Kampf in Bezug auf eigenen Nachwuchs noch weiter.

Zu erwähnen ist außerdem, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht wie Heterosexuelle das absolute Recht haben, kirchlich zu heiraten. Mehrere evangelische Landeskirchen segnen homosexuelle Paare. Die Segnung ist allerdings in der Regel nicht mit der üblichen Trauung gleichgestellt. Letztere bleibt verschiedengeschlechtlichen Brautpaaren vorbehalten. In den meisten katholischen Kirchen sind weder Segnung noch Trauung möglich.

Bedeutet gleiches Recht für alle auch gleiche Akzeptanz in der Gesellschaft?
Die Gleichstellung homo- und heterosexueller Paare durch die „Öffnung der Ehe“ soll dazu beitragen, die Diskriminierung homosexueller Menschen in der Gesellschaft kontinuierlich abzubauen. Doch gelingt das wirklich? Nicht vollständig. Nach wie vor stößt die „Ehe für alle“ zum Teil auf heftige Kritik. Insbesondere für religiöse und andere sehr konservative Organisationen ist die gleichgeschlechtliche Ehe ein rotes Tuch.

Der Tenor der Gegner lautet vornehmlich, die Ehe sei als Lebensbund zwischen Mann und Frau vorgesehen und die Zulassung der gleichgeschlechtlichen Ehe könne eine Spaltung des Verständnisses von Ehe herbeiführen. Dabei betonen die Kritiker häufig, ihre Position sei nicht homphob motiviert. Sie würden eine Unterscheidung zwischen der klassischen Ehe Heterosexueller und einem eigenen Rechtsinstitut für Homosexuelle lediglich bevorzugen, um der Unterschiedlichkeit der Lebensformen Rechnung zu tragen.

Fazit

Durch die Einführung der „Ehe für alle“ in Deutschland dürfen gleichgeschlechtliche Paare standesamtlich heiraten. Sie haben damit dieselben Rechte und Pflichten wie ein Ehepaar, das aus Mann und Frau besteht. Unterschiede gibt es noch hinsichtlich der Familiengründung, vor allem bei verheirateten Männern, sowie in puncto gesellschaftlicher Akzeptanz. Doch die Zukunft könnte durchaus in Regenbogenfarben glänzen …

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