Scheidungstermin – Wie ist der Ablauf vor Gericht?

Mit dem Termin vor dem Familiengericht geht die laufende Scheidung in die Schlussphase. Sind sich beide Seiten bereits einig, sind vor Gericht keine Überraschungen zu erwarten. Generell geht es beim Gerichtstermin tatsächlich nur um eine sachliche Anhörung. Es soll nicht herausgefunden werden, wer für das Scheitern der Ehe verantwortlich ist. Deshalb dauert der Scheidungstermin meistens nur etwa 15 Minuten!

Grundsätzliches zum Scheidungstermin

Beide Parteien müssen persönlich vor dem Richter erscheinen. Das schreibt das Familienrecht vor. Wer krank ist oder keine Zeit hat, muss sich vorab entschuldigen lassen. Ein unentschuldigtes Fernbleiben kann vom Gericht geahndet werden.

Unbedingt sollten Sie zuvor noch einmal die Einladung durchlesen. Hier ist festgehalten, welche Dokumente zum Scheidungstermin mitgebracht werden müssen, darunter:

  • die Ladung selbst
  • ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

Beachten Sie, dass es im Gericht Einlassprüfungen und Metalldetektoren gibt. Planen Sie diese Zeit ein und erinnern Sie sich am besten schon vorab, wo Sie Metall bei sich tragen, um es zuvor abzulegen.

Lästige Zuschauer müssen Sie nicht fürchten: eine Scheidung ist Familiensache und findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Richter protokolliert selbst. Daher ist i.d.R. nicht einmal ein Protokollführer anwesend.

Ablauf des Gerichtstermins

Zuerst werden die Personalien aller Beteiligten geprüft. Ihr Ex-Partner ist der Antragsgegner. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist dieser ohne eigenen Anwalt vor Ort, da Sie sich den Scheidungsanwalt teilen – und damit auch die Kosten.

Findet die Scheidung nicht gütlich statt, wird der gegnerische Anwalt einen Antrag stellen und das Verfahren fortsetzen.

Der Richter wird einige grundlegende Informationen abfragen, darunter:

  • Wann wurde die Ehe eingegangen?
  • Wann fand die Trennung statt? Am besten legen Sie ein Dokument vor, dass beide Ehepartner unterschrieben haben.
  • Halten beide Parteien die Ehe für unwiderruflich gescheitert?

Sind Kinder im Spiel, finden noch Anhörungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht statt. Sofern keine gütliche Einigung besteht, wird ggf. separat vor dem Familiengericht weiterverhandelt. Beim Scheidungstermin werden noch mögliche Versicherungsansprüche geklärt, zum Beispiel aus gemeinsamen Vorsorgeleistungen.

Mit der Verlesung des Beschlusses ist die Scheidung dann auch schon vollzogen. Die Kosten werden i.d.R. untereinander aufgeteilt.

Übrigens: ein strikter Dresscode ist für den Termin nicht erforderlich!

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